ANRUFEN

Philosophie

Unser Ziel ist es stets, Ihnen zu Ihren berechtigten Ansprüchen zu verhelfen, und zwar in all den Fällen, in denen Sie Hilfe brauchen oder trotz eigener Kompetenz die Ihnen zustehenden Rechte allein nicht durchsetzen können.

Wir möchten hierbei Ihr Partner sein und Sie auf dem Weg durch ein immer schwieriger werdendes wirtschaftliches und rechtliches Umfeld im Rahmen vertrauensvoller Zusammenarbeit begleiten.

Wir setzen Ihre privatrechtlichen Ansprüche durch, verbessern Ihre individuelle Einkommens- und Vermögensstruktur, wehren gegen Sie gerichtete Ansprüche ab und bieten betriebswirtschaftliche Beratung im Bereich gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen von der Unternehmensgründung bis zur Liquidation oder Übergabe Ihres Betriebes an Ihren Nachfolger.

Wir möchten die von Ihnen gesteckten Ziele und Aufgaben schnell, kompetent und zuverlässig mit Ihnen im Team auf Sie abgestimmt durch unsere Beratung modifiziert und optimiert durchsetzen.

Hierzu nehmen wir – auch gerne zusammen mit Ihnen und anderen von Ihnen beauftragten kompetenten und spezialisierten Beratern – Termine im Rahmen forensischer Tätigkeit vor Behörden und Gerichten, speziell dem Finanzamt, wahr.

Wir führen Verhandlungen mit Ihren Kreditgebern und Banken, aber auch mit Ihren Schuldnern, stets mit dem Ziel der Verbesserung Ihrer Finanz- und Unternehmensstruktur. Wir begleiten Sie bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, z.B. Umwandlung, Investitionsvorhaben, aber auch Sanierungsprojekten.

Wir verstehen uns hierbei nicht nur als fallspezialisierte Berater, sondern möchten Ihnen aufgrund unserer teamorientiert ausgerichteten Tätigkeit eine übergreifende rechtliche, betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung mit dem Ergebnis zukunftssicherer Gestaltungen bieten.

Da wir sicher sind, Ihnen für Ihr Geld ein optimales Preis-/Leistungsverhältnis anbieten zu können, beachten wir stets Ihre berechtigten Kosteninteressen vor Durchführung unserer Beratung und werden die Honorare im Einzelfall vor Beginn der Arbeiten mit Ihnen besprechen und festlegen.

Da es uns der Gesetzgeber seit neuerer Zeit gestattet hat, erfolgsorientierte Honorare zu vereinbaren, sind wir im Einzelfall nach Prüfung auch hierzu bereit und scheuen uns nicht, Ihnen auch vor Prozess oder der Durchführung übriger für Sie kostenintensiver jedoch nach unserer Auffassung nachteiliger Rechtshandlungen abzuraten.

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